Honorar

Mein Stundensatz beträgt zur Zeit 60 – 80,-€ (je nach Angebot), wenn eine Sitzung länger dauert, steigt das Honorar entsprechend an.

Für wen dieser Stundensatz aus irgendeinem Grund zu hoch ist kann mich für eine Reduzierung ansprechen.

Ich erstelle für den Erstattungsantrag an die Beihilfe bzw. Ihre private Krankenversicherung oder Zusatzversicherung (PKV) eine Rechnung angelehnt an das Gebührenverzeichnis für HeilpraktikerInnen (GebüH) von 1985. Die Erstattungsbeträge der PKV richten sich nach Ihren individuellen Tarifvereinbarungen und können von den Leistungsberechnungen abweichen.

Das Honorar wird bitte zeitnah nach Erhalt der Rechnung auf mein Konto überwiesen.

Eine Gewähr für die volle Übernahme der Kosten durch die Versicherung kann nicht übernommen werden, da Erstattungen von Einzelfallentscheidungen abhängig sind und die Erstattungsfähigkeit je nach Krankenversicherung unterschiedlich ist.

Der Behandlungsvertrag besteht zwischen der behandelnden Heilpraktikerin und der/dem Patient*in und ist unabhängig von der Erstattungspraxis der Versicherung.

Die Verantwortung für die Klärung der Kostenübernahme liegt bei der/dem Patient*in.

Terminabsagen müssen so rechtzeitig wie möglich erfolgen, jedoch spätestens 24 h vorher. Danach wird der Termin in voller Höhe in Rechnung gestellt.

Als Heilpraktikerin unterliege ich neben vielen weiteren Pflichten zu Ihrer Behandlungssicherheit auch der Schweigepflicht. Gegenüber Dritten bin ich nur auskunftsberechtigt, wenn eine schriftliche Schweigepflichtsentbindung vorliegt.